Fahrerschutzversicherung schließt Absicherungslücke des Fahrers eines Fahrzeuges
Über KFZ-Haftpflichtversicherung sind die Beifahrer eines selbstverschuldeten Unfalls des Fahrer abgesichert, da sie berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber dem verantwortlichen Fahrer reguliert.

Fahrerschutzversicherung für Führer eines PKW
Anders sieht es für den Fahrer des PKW aus, der diesen Unfall selbst verschuldet hat. Er kann keine Ansprüche von Schäden, die ihm aus dem selbstverursachten Unfall entstanden sind, gegenüber seiner KFZ-Versicherung geltend machen.
Diese Schäden können sein:
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Umbaumaßnahmen des Hauses oder Wohnung, die aufgrund des Unfalls notwendig werden
- Umbaumaßnahmen des PKW, die aufgrund des Unfalls notwendig werden
- Haushaltshilfen
- Hinterbliebenenrente
Durch die Fahrerschutzversicherung als eigenständige Zusatzversicherung der KFZ-Versicherung wird diese Absicherungslücke eines berechtigten Fahrers geschlossen.
Leistungsausschlüsse der Fahrerschutzversicherung
Auch in der Fahrerschutzversicherung gibt Leistungsausschlüsse. Diese sollen der Vollständigkeit halber hier auch genannt werden.
Die Fahrerschutzversicherung leistet nicht bei:
- vorsätzlich herbeigeführten Unfällen
- Unfällen, die unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer berauschender Mittel geschehen sind
- fehlenden Sicherheitsgurt
- Führen eines Fahrzeuges ohne vorgeschriebenen Fahrerlaubnis
- Unfällen während einer Fahrveranstaltungen, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt bzw.bei Übungsfahrten für diese Fahrveranstaltungen